Die Revision des Bundesgesetzes über den Sport von 2012
Während 1972 eine erste gesetzliche Grundlage für die Förderung des Sports geschaffen wurde, führten die Veränderungen im Sportbereich 2012 dazu, dass der gesetzliche Rahmen über frühere Revisionen hinaus, wie die von 1984, angepasst werden musste. Grégory Quin, Historiker an der Universität Lausanne, analysiert diese Revision.
Um die Jahrtausendwende legte der Bundesrat ein «Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz» vor. Grund waren Veränderungen im Sportbereich infolge tiefgreifender Prozesse wie der wachsenden Nachfrage nach Breitensport, einer Hyperspezialisierung des Spitzensports (mit den allseits bekannten Auswüchsen in Bezug auf Doping und Unfairness unter dem wachsenden Druck wirtschaftlicher Interessen) und einer starken Diversifizierung der Modalitäten und Ausübungspraktiken. Während auch die Kantone Konzepte zur Förderung des Sports auf ihrer Verantwortungsebene entwickelten, wurde eine Neubearbeitung des bundesrechtlichen Rahmens notwendig, um den gesetzlichen Rahmen an die neuen Herausforderungen des Sports anzupassen.
Die Neuerungen des Gesetzes betrafen insbesondere, und das ist sehr wichtig, die Erweiterung des Jugend+Sport-Alters.
Diese Veränderungen zeigen sich zunächst in den Zielen der Sportförderung. Im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden folgende Ziele angestrebt:
a. Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen;
b. Erhöhung des Stellenwerts des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung;
c. Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports;
d. Förderung von Verhaltensweisen, mit denen die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft verankert und unerwünschte Begleiterscheinungen bekämpft werden;
e. Verhinderung von Unfällen bei Sport und Bewegung.
De facto behält das neue Gesetz den subsidiären Charakter der staatlichen Unterstützung bei und orientiert sich verstärkt an folgenden Zielen:
– Bewegungsmangel von Kindern: Förderung des Sport- und Bewegungsverhaltens für Kinder, um der Zunahme der motorischen Defizite und des Übergewichts vorzubeugen;
– Sport in der Schule: an der bestehenden Schulsportpflicht wird festgehalten;
– Leistungssport: Schaffung von Rahmenbedingungen mit der bestmöglichen subsidiären Unterstützung, aber auch die Bedeutung von Dopingkontrollen gesetzlich verankern und die bisherigen Strafbestimmungen verschärfen, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu erhalten. Noch mehr als 1972 steht für den Gesetzgeber das Anliegen der Gesundheitsförderung im Vordergrund, da sich mehr als 60 % der Schweizer Bevölkerung nicht ausreichend bewegt und mehr als ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig war.
Die Diskussionen im Vorfeld der Revision zeigten, dass die verschiedenen Interessengruppen mit dem Jugend+Sport-Programm wirklich zufrieden waren. Daher wäre es dem Bundesrat zufolge, der zur Gesetzesänderung aufrief, nicht angezeigt, weitreichende Änderungen des Programms einzuführen. In einem Punkt wird rasch ein Konsens erreicht: J+S soll für Kinder zugänglich gemacht werden, die jünger sind als 10 Jahre, und ein speziell auf diese Altersgruppe zugeschnittenes Angebot bereitstellen («J+S-Kids»). Ziel ist es, Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren eine polysportive Ausbildung zu geben, die für die Verbesserung der koordinativen Fähigkeiten von zentraler Bedeutung ist.
Das neue Gesetz erleichtert auch die Integration von Sportverbänden in das J+S-Programm, da sie aufgefordert werden, Fachkräfte für die Entwicklung ihrer Sportarten und der J+S-Aus- und Weiterbildungsmodule zur Verfügung zu stellen.
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